COMPLIANCE IM STRAFRECHT

Prozesskostenhilfe – Compliance im Strafrecht

Das Wissen und die Erfahrung im Steuerrecht, die wir im Rahmen der Rechtsberatung von Unternehmen erworben haben, ermöglichen uns eine zuverlässige Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Bis vor Kurzem beschränkten sich die Steuerbehörden aufgrund der durchgeführten Kontrollen oft nur auf die Notwendigkeit, die geschuldete Steuer oder andere öffentliche Abgabe zu zahlen. Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass die Steuerbehörden dabei nicht belassen und verlangen, dass eine verbotene Handlung auf den Täter angewendet wird. Eine rechtskräftige Verurteilung kann die Führung eines Unternehmens oft erschweren und in manchen Fällen sogar unmöglich machen.

Compliance – Strafrecht

Die BTLA-Praxis zeigt, dass manche Menschen sich gar nicht bewusst sind, dass es sich bei ihren Handlungen um verbotene Handlungen handeln kann, und dass sie davon erst bei Einleitung eines Strafverfahrens erfahren. Die im Finanzstrafgesetzbuch vorgesehenen Sanktionen sind häufig erheblich, da die darin enthaltenen Rechtsnormen auf einen möglichst starken Schutz der Finanzinteressen des Staates abzielen. Daher ist es deutlich schwieriger, eine milde Strafe für den Angeklagten zu erreichen. Spezifisch sind auch die Regelungen der Abgabenordnung, die zusätzlich Kenntnisse im Steuerrecht und in den Rechnungslegungsvorschriften erfordern. Dabei ist zu bedenken, dass es in vielen Strafsachen in diesem Bereich um die Auslegung der von den Finanzbehörden angewandten Bestimmungen des materiellen Rechts geht.

Juristische Dienstleistungen – Compliance

Um das entscheidende Gericht von den Ansprüchen der Verteidigung zu überzeugen, bedarf es daher einer soliden Argumentation in den oben genannten Bereichen. Gerade im Finanzstrafrecht sind behördliche Maßnahmen im Vorverfahren von zentraler Bedeutung. Deshalb ist die Anwesenheit eines Anwalts von Anfang an so wichtig. Die bei der Erbringung juristischer Dienstleistungen für Wirtschaftssubjekte erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen im Steuerrecht ermöglichen uns eine zuverlässige Verteidigung in Straf- und Steuersachen, zumal einige unserer Anwälte auch den Titel eines Steuerberaters besitzen.

Unsere Spezialisierungen

Wir bieten rechtlichen Beistand, z.B. im Rahmen der folgenden Straf- und Steuerdelikte

Unterlassene Offenlegung des Subjekts oder der Steuerbemessungsgrundlage

Rechtshilfe art. 54 des Steuerstrafgesetzbuches

Anhaltende Verletzung der Steuerzahlungsfrist

Rechtshilfe art. 57 des Steuerstrafgesetzbuches

Unzuverlässige Buchhaltung

Rechtshilfe art. 61 des Steuerstrafgesetzbuches

Es werden keine Informationen über die Steuerregelung bereitgestellt

Rechtshilfe art. 80f des Steuerstrafgesetzbuches

Bereitstellung falscher Steuerinformationen

Rechtshilfe Art. 56 des Steuerstrafgesetzbuches

Keine Bücher führen

Rechtshilfe Art. 60 des Steuerstrafgesetzbuches

Fälschung von Verbrauchsteuermarken

Rechtshilfe art. 67 des Steuerstrafgesetzbuches

Weitere Steuerstrafsachen