Steuererleichterungen und -befreiungen
Erleichterung von Forschung und Entwicklung
ULGA IP BOX
Polnische Investitionszone
Steuererleichterungen und -befreiungen
Im Rahmen eines effektiven Steuermanagements unterstützt BTLA Unternehmen bei der sicheren Anwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Steuererleichterungen und Steuerbefreiungen. Dies gilt sowohl für wachsende Unternehmen als auch für solche, die die Gründung und Entwicklung ihres Geschäfts gerade erst planen. Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an:
- Erleichterungen für Forschung und Entwicklung (F&E),
- IP BOX,
- Einkünfte aus qualifizierten Rechten an geistigem Eigentum,
- Sonderwirtschaftszonen,
- Polnische Investitionszone.
Sonderwirtschaftszonen
Als Sonderwirtschaftszonen gelten bestimmte, unbewohnte Gebiete des Landes. Die Ausübung der Geschäftstätigkeit erfolgt unter besonderen Bedingungen in administrativ getrennten Gebieten. Zu welchem Zweck können sie gegründet werden? Erstens beschleunigen sie die wirtschaftliche Entwicklung des Landesteils, in dem sie ansässig sind. Daher ist z.B. neue Arbeitsplätze schaffen, die Entwicklung neuer technischer und technologischer Lösungen und deren Einsatz in der Volkswirtschaft beeinflussen, bestimmte Bereiche der Wirtschaftstätigkeit und des Exports entwickeln, die Wettbewerbsfähigkeit hergestellter Produkte und Dienstleistungen steigern, die Entwicklung bestehender Industrieanlagen und wirtschaftlicher Infrastruktur beeinflussen, sowie ungenutzte natürliche Ressourcen unter Wahrung des ökologischen Gleichgewichts sind auch für ausländische Investoren attraktiv.
Sonderwirtschaftszonen – Steuerbefreiungen
Eine Genehmigung zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Sonderwirtschaftszonen ist die Grundlage für die Inanspruchnahme öffentlicher Beihilfen, die gemäß dem Gesetz gewährt werden. Die Steuerbefreiung ist Ausdruck dieser Beihilfe und darf daher den vom Ministerrat per Verordnung festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten.
In der Genehmigung finden wir den Gegenstand der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Bedingungen, die sich auf Folgendes beziehen: Beschäftigung einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern durch den Unternehmer für einen bestimmten Zeitraum; Tätigung von Investitionen des Unternehmers in der Zone, deren Wert einen bestimmten Betrag übersteigt; Datum des Abschlusses der Investition; der Höchstbetrag der förderfähigen Investitionskosten und der zweijährigen förderfähigen Arbeitskosten.
Neben den Anforderungen für den Fall, dass die vollständige Umsetzung einer begonnenen Investition eine Vergrößerung der Zonenfläche um nicht mehr als 2 ha erfordert, kann ein Teil der Zone auch Grundstücke umfassen, die sich im Besitz oder im Dauernießbrauch anderer Unternehmen befinden die Staatskasse, ein Einzelunternehmen der Staatskasse, lokale Regierungseinheiten oder kommunale Gewerkschaften mit deren Zustimmung.
Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit, die in der Sonderwirtschaftszone im Rahmen der oben genannten Genehmigung ausgeübt wird und die von juristischen oder natürlichen Personen erzielt werden, die eine Geschäftstätigkeit ausüben, sind von der Einkommensteuer befreit, und zwar gemäß den Grundsätzen, die in den Bestimmungen über die Körperschaftsteuer bzw. in den Bestimmungen über festgelegt sind persönliche Einkommensteuer physisch.