Polnische Investitionszone

Polnische Investitionszone

Die polnische Investitionszone bedeutet, dass Sie für jeden Zloty, der für eine Investition in ein Unternehmen ausgegeben wird, Anspruch auf eine Befreiung von der Einkommensteuer haben können. Voraussetzung ist die Einholung einer Entscheidung zur Förderung der Investition. Ausgaben für Investitionen in die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen werden durch öffentliche Beihilfen in Form von CIT- oder PIT-Einkommensteuerbefreiungen finanziert. Die Höhe der staatlichen Beihilfen hängt von der Höhe der Investitionsausgaben bzw. Beschäftigungskosten, dem Standort und dem Status des Unternehmers ab. Die Gültigkeitsdauer des Investitionsförderungsbescheids beträgt je nach Standort 10, 12 oder 15 Jahre, also wie lange die Organisation Zeit hat, die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Das BTLA-Team hilft Kunden bei der Inanspruchnahme der Erleichterungen und informiert sie darüber, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie hoch die maximale Erleichterung sein kann.

Wie kann BTLA Ihrer Organisation helfen, die Erleichterungen im Rahmen des polnischen Investitionszonenprogramms zu nutzen?

      • Durchführung einer Analyse der Möglichkeit, eine Entscheidung über die Förderung zu erhalten,
      • Durchführung einer Simulation der Höhe der möglichen öffentlichen Beihilfen,
      • Wir unterstützen Sie umfassend im Verfahren zur Erlangung einer Förderentscheidung,
      • Wir helfen Ihnen dabei, die Ausgaben hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Höhe der staatlichen Beihilfen zu ermitteln.
        • Wir beraten Sie bei der Abwicklung öffentlicher Beihilfen,
        • Wir empfehlen Änderungen an internen Dokumenten und Richtlinien.
        • Wir unterstützen Sie bei der Einholung individueller Interpretationen,
        • Wir helfen bei Maßnahmen der Steuerbehörden.

          Unterstützung von BTLA bei der Erlangung von Erleichterungen aus dem polnischen Investitionszonenprogramm

          Wir bieten professionelle Rechtsberatung in allen Phasen der Investitionsplanung und -umsetzung unter Nutzung von Unterstützungsmechanismen innerhalb der polnischen Investitionszone. Insbesondere helfen wir Ihnen dabei, die Höhe des Ihnen zustehenden Freibetrags zu ermitteln, der sich nach dem sogenannten Beihilfeintensitätskoeffizient. Darüber hinaus führen wir Verhandlungen mit den Betreibern von Sonderwirtschaftszonen und unterstützen bei der Erstellung von Investitionsangeboten und Förderanträgen. Wir vertreten Investoren in Verfahren zur Änderung von Förderentscheidungen.

          Was zeichnet unseren Unterstützungsdienst bei der Erlangung von Erleichterungen aus der polnischen Investitionszone aus?

          • Effizienz und effektive Umsetzung – wir verschaffen unseren Kunden sukzessive weitere Erleichterungen aus dem polnischen Investitionszonenprogramm, auch in sehr komplexen Fällen, die eine hohe Kompetenz erfordern.
          • Umfassende Lösungen – wir bieten umfassende Lösungen an, beginnend mit der Analyse der Möglichkeit, eine Entscheidung zu erhalten, über die Simulation der Höhe der möglichen öffentlichen Beihilfen bis hin zur Erstellung der Dokumentation. Wir bieten nicht nur Steuerberatungsdienstleistungen, sondern vor allem spezifische und dauerhafte Leistungen Lösungen.
          • Fachkompetenz im Bereich der Erlangung staatlicher Beihilfen – das BTLA-Team besteht aus Steuerberatern, Anwälten und Rechtsberatern sowie mehreren Fachexperten, die sich durch umfassende Erfahrung bei der erfolgreichen Erlangung von Unterstützung im Rahmen des polnischen Investitionszonenprogramms auszeichnen.
          • Individuelle Herangehensweise an den Kunden – während des Prozesses der Gewährung von Erleichterungen aus dem polnischen Investitionszonenprogramm halten wir Sie über wichtige Themen auf dem Laufenden und passen die Lösung an, die am besten zur Situation unseres Kunden passt.