Prüfung von Plänen für Fusionen und Umgestaltungen

Prüfung von Jahresabschlüssen

Die Prüfung der Jahresabschlüsse soll Folgendes bestätigen:

  • Der Jahresabschluss vermittelt ein angemessenes und klares Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum Bilanzstichtag, seines Finanzergebnisses und seiner Cashflows für das Geschäftsjahr gemäß den geltenden Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes oder der International Accounting Standards/ International Financial Reporting Standards – sofern auf dieses Unternehmen anwendbar.
  • Der Jahresabschluss stimmt in Form und Inhalt mit den die Einheit bindenden Rechtsvorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung der Gesellschaft überein, wenn diese(r) die Grundlage ihrer Funktion darstellt.
  • Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage korrekt und in Übereinstimmung mit den Vorschriften aus Sektion 2 des Gesetzes über das Rechnungswesen geführten Rechnungsbüchern erstellt.

Prüfung des Unternehmensberichts

Bei BTLA prüfen wir den Jahresabschluss nach den nationalen Prüfungsgrundsätzen im Wortlaut der Internationalen Prüfungsgrundsätze sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2019 über die Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die und öffentliche Aufsicht.

Wir empfehlen die Dienstleistung der Prüfung des Jahresabschlusses ebenfalls für Unternehmen, die dazu nicht verpflichtet sind.

Eine Abschlussprüfung bietet aktuellen und potenziellen Empfängern von Jahresabschlüssen die Gewähr, dass die geprüften Jahresabschlüsse zuverlässige, korrekte und glaubwürdige Informationen enthalten, auf deren Grundlage Investitionsentscheidungen getroffen werden können, die für die Entwicklung des Unternehmens entscheidend sind.