IP-BOX-Erleichterung

Erhalt einer IP-Box-Entlastung

Die IP-Box-Entlastung ist eine Steuervergünstigung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Einkommensteuer von 19 auf 5 % zu senken. Die Steuer kann sowohl auf Einzelunternehmen als auch auf Unternehmen erhoben werden, unabhängig von der Dauer ihrer Marktzugehörigkeit. Der Nutznießer dieser Präferenz kann ein Unternehmer sein, der in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten investiert, eine neue Technologie entwickelt, sie reserviert und Einnahmen aus ihrer Kommerzialisierung erzielt. Es ist anzumerken, dass die Inanspruchnahme der IP-Box-Vergünstigung nicht dazu führt, dass nicht gleichzeitig von der F&E-Vergünstigung profitiert werden kann. Die Anwaltskanzlei BTLA bietet professionelle Steuerberatung, einschließlich Erläuterungen zur IP-Box-Entlastung, dank der innovative Unternehmer niedrigere Steuern zahlen können.

Wie kann BTLA Ihrem Unternehmen helfen, IP-BOX-Entlastung zu erhalten?

    • Wir prüfen und stellen fest, ob der Steuerzahler über qualifizierte Rechte verfügt.
    • Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des Einkommensberechnungskoeffizienten,
    • Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Erfassung der IP-Box-Entlastung
    • Wir analysieren die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten.
    • Wir bereiten eine Dokumentation vor, die eine sichere Nutzung der IP-Box ermöglicht.
      • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Steuererklärungen,
      • Wir bereiten einen Antrag auf steuerliche Auslegung bezüglich der Möglichkeit der Inanspruchnahme der IP BOX-Entlastung vor,
      • Wir unterstützen Sie bei der Vertretung vor den Finanzverwaltungsbehörden im Rahmen von Überprüfungstätigkeiten und Betriebsprüfungen im Zusammenhang mit dem Steuererleichterungsantrag.

        Warum lohnt es sich, die Unterstützung von BTLA bei der Erlangung der IP BOX-Entlastung in Anspruch zu nehmen?

        Die IP BOX-Entlastung ist eine großartige Gelegenheit, die finanziellen Ressourcen des Unternehmens zu schonen. Um die Erleichterung in Anspruch zu nehmen, bedarf es allerdings einer guten Vorbereitung und Sicherheit. Deshalb behandeln wir jede gesendete Anfrage individuell. Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie sich für das IP-Box-Programm qualifizieren. Wir bieten umfassende rechtliche und buchhalterische Beratung zu PIT- oder CIT-Steuerabrechnungen mit IP BOX-Entlastung. Unser Fokus liegt auf der Gewährleistung von Rechtssicherheit und optimaler Steuerbelastung bei der Steuerabrechnung.

        Was zeichnet unseren Support-Service bei der Erlangung der IP-BOX-Entlastung aus?

        • Effizienz und effektive Leistung – wir verschaffen unseren Mandanten sukzessive weitere IP BOX-Entlastungen, auch in sehr komplexen Fällen, die eine hohe Kompetenz erfordern.
        • Umfassende Lösungen – wir bieten umfassende Lösungen an, beginnend mit der Analyse, ob der Steuerzahler über qualifizierte Rechte verfügt, über die Berechnung der Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum und dem Nexus-Index, der Erstellung der Dokumentation und der Erstellung einer Steuererklärung, wir bieten nicht nur Steuerberatungsdienstleistungen an , sondern vor allem spezifische und langlebige Lösungen.
          • Expertise im Bereich IP-BOX-Entlastung – das BTLA-Team besteht aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Rechtsberatern sowie mehreren disziplinären Experten, die sich durch umfassende Erfahrung bei der erfolgreichen Erlangung von IP-BOX-Entlastung auszeichnen.
          • Individuelle Herangehensweise an den Kunden – bei der Inanspruchnahme der IP BOX-Entlastung halten wir Sie über die wichtigsten Probleme auf dem Laufenden und passen die Lösung an, die am besten zur Situation unseres Kunden passt.