SCHADENSHILFE

Liquidation des Unternehmens – Schadensersatz

BTLA innerhalb der sogenannten Das Schadensunterstützungsteam sorgt durch ein spezialisiertes Team aus technischen Experten und Schadensregulierern mit Unterstützung der Rechtsabteilung wirksam für einen positiven Abschluss des Schadensregulierungsverfahrens. Jedes Unternehmen, einschließlich Finanzinstitute wie Versicherungsgesellschaften, ist auf die Maximierung seiner Gewinne ausgerichtet. Daher besteht das natürliche Handeln der Versicherer im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften sowie der von ihnen entwickelten Allgemeinen Versicherungsbedingungen darin, die mit der Zahlung einer Entschädigung für den daraus resultierenden Schaden verbundenen Verluste so gering wie möglich zu halten . In den meisten Fällen geschieht dies dadurch, dass angesichts der dargestellten Umstände eines bestimmten Ereignisses keine Verantwortung für den Schaden übernommen wird oder eine Entschädigung gezahlt wird, die den tatsächlichen Kosten der Reparatur nicht entspricht.

Was ist Schadensunterstützung?

Die Schaden-Assistance oder Schadenshilfe ist ein umfassender Schutz gegen die oben genannten Folgen der Handlungen der Versicherer, die auch die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der abgeschlossenen Verträge durch die Versicherungsgesellschaften oder die einseitige Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die Ursachen und Umstände von Schadenfällen betreffen.

Der BTLA-Schadensunterstützungsdienst ist aufgrund seiner Komplementarität ein einzigartiger Dienst dieser Art auf dem polnischen Markt, der sich an Unternehmen richtet. Wir bieten unseren Kunden Versicherungssicherheit, indem wir versicherungstechnische, rechtliche und technische Aspekte der Schadensabwicklung kombinieren.

5 Leistungen, aus denen sich die Schadensfallunterstützung zusammensetzt

Untersuchung von Schäden

Umfang der Dienstleistungen:

  • Überprüfung und Identifizierung des Schadens
  • Erlangung der Dokumentation vom Versicherer und Überprüfung dieser Unterlagen
  • Sammlung und Vervollständigung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem zu liquidierenden Schaden
  • Führung der laufenden Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft
  • Abfassung von Berufungsschreiben, Reklamationen und Beschwerden an den Finanzbeauftragten und die Finanzaufsichtsbehörde
  • Verhandlungen und Abschließen von Vergleichen im Namen des Mandanten
  • Vertretung des Mandanten vor Gericht
  • Analyse abgeschlossener Liquidationsverfahren und Wiederaufnahme von Forderungen, um die angemessene Entschädigung zu erhalten oder zu erhöhen
  • Anmeldung übergangener Ansprüche im Namen des Mandanten (z. B. Körperverletzungen, Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund eines Verkehrsunfalls usw.)

    Durchführung einer Inspektion der Vermögenswerte nach einem Schaden

    Umfang der Dienstleistungen:

    • Überprüfung des technischen, funktionellen und ästhetischen Zustands von beweglichen Sachen oder Immobilien
    • Erstellung einer genauen Fotodokumentation
    • „Erstellung eines Schadensberichts oder eines technischen Berichts Durchführung der erforderlichen Aufmaße und Bestimmung der technischen und materiellen Parameter des Schadensgegenstands“
    • Ermittlung der Höhe des tatsächlichen Schadens
    • Klassifizierung des Schadens: teilweiser oder vollständiger Schaden
    • Analyse des Umfangs des entstandenen Schadens in Hinblick der Optimierung der Entschädigungshöhe
    • Durchführung von Inspektionen nach der Reparatur zur Überprüfung der von einer zugelassenen Fachwerkstatt erbrachten Leistung

    Expertenmeinungen

    Umfang der Dienstleistungen:

    • Ermittlung der indirekten und direkten Schadensursache (z. B. Quelle des Brandes, der Überschwemmung, der Überspannung und deren Entstehung)
    • Feststellung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Ereignis und dem Schaden – Prüfung und Nachweis der Haftung im Fall – ein breites Spektrum behandelter Schäden (Maschinen-, Elektro- und Elektronikschäden, Feuer, Bau, Finanzen, Transport usw.)
    • einen von einem Sachverständigen unterzeichneten Abschlussbericht als Ergebnis unserer Arbeit (in Form eines Sachverständigengutachtens)

    Vollständige SCHADENSHILFE

    Umfang der Dienstleistungen:

      • Durchführung des gesamten Schadensregulierungsprozesses im Namen des Mandanten – vom tatsächlichen Auftreten des Schadens bis zum erfolgreichen Abschluss des Prozesses
      • Überprüfung des abgeschlossenen Vertrags und der Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie Vorbereitung der entsprechenden Dokumentation
      • genaue Identifizierung des Schadens und seine ordnungsgemäße Dokumentation
      • Schadensmeldung an die Versicherungsgesellschaft
      • Überwachung des Fortschritts bei der Schadensregulierung, unter anderem durch Teilnahme an Inspektionen und Gutachten zu ihrem Thema, d. h. der sogenannten „Kontrolle der Handlungen des Schadensregulierers“.
      • Überprüfung von Kostenanschlägen, Bewertungen und anderen Vorschlägen der Versicherungsgesellschaft – Erstellung eigener Kalkulationen, Berichte und Gutachten, die zu einer Maximierung der zustehenden Entschädigung führen
      • Vorbereitung von Berufungsschreiben, Reklamationen, Klagen
      • Kontakt zu den Personen, die in der gegebenen Versicherungsgesellschaft für die Schadenbearbeitung zuständig sind
      • Vertretung des Mandanten vor Gericht

    Erstellung und Überprüfung von Kostenvoranschlägen, Berechnungen und Wertermittlungen beschädigter oder versicherbarer Sachen

    Umfang der Dienstleistungen:

      • Erstellung von Kostenanschlägen und Bewertungen in Expertensystemen (Audatex, Eurotax, Info-Ekspert, Kobra, Norma, usw.)
      • Überprüfung der von der Versicherungsgesellschaft oder anderen sachverständigen Stellen erstellten Bewertungen und Kostenanschläge
      • Erstellung einer Kalkulation der Sachschäden (bewegliche Sachen, Maschinen, elektronische Geräte, Immobilien usw.)
      • Bewertung der zu versichernden Vermögenswerte oder nach einem Schadenfall zum Zwecke der Liquidation (Spezialfahrzeuge, atypische bewegliche Güter, professionelle Maschinen, technische Großanlagen usw.)
      • Ausarbeitung eines Reparaturvorschlags mit Angabe des geeigneten Dienstleistungsunternehmens für die Durchführung der Reparatur
      • Berechnung des Gesamtschadens
      • Unterstützung bei der Verwertung der Rückstände des Schadens