RODO-Dokumentation
RODO-Dokumentation – Vorbereitung und Inhalt
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft ist, sind alle Unternehmen und Unternehmer verpflichtet, Aufzeichnungen im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie zu führen. Der Verordnung selbst mangelt es an einer erschöpfenden Aufzählung der erforderlichen Dokumentation und detaillierten Sicherheits- und Datenspeicherungsverfahren.
Vorbereitung der RODO-Dokumentation – welche Schritte sollten unternommen werden?
Die Grundlage für den Beginn der Erstellung einer DSGVO-konformen Dokumentation ist die Durchführung eines Audits hinsichtlich der Übereinstimmung der vorhandenen Dokumentation mit der Verordnung. Unternehmen oder Unternehmer, die unvollständige Unterlagen führen oder gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen, werden mit Sanktionen belegt, meist in Form von erheblichen Bußgeldern. Die Dokumentation selbst umfasst sowohl interne Abläufe als auch die Einhaltung der DSGVO muss gegenüber Dritten offengelegt werden, beispielsweise in Form einer auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung, sowie in Form von Informationspflichten.
Die interne Dokumentation ist ebenfalls in drei Hauptuntergruppen unterteilt: Ermöglichung der Erfüllung der Anforderungen der DSGVO, Unterstützung von Sicherheitsverfahren und Registern. Die Dokumentation jeder der drei oben genannten Gruppen muss in die interne Dokumentation des Unternehmens aufgenommen werden. Auch für den Fall von Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten, beispielsweise durch Datenlecks aus dem System oder die Übermittlung von Daten durch einen Mitarbeiter an eine unbefugte Stelle, sollten entsprechende Verfahren vorbereitet werden.