Zölle und internationaler Handel mit Waren

Internationaler Warenverkehr – Zollgebühren

Es gibt ein breites und vielfältiges Spektrum von EU-Maßnahmen, die den internationalen Warenhandel beeinflussen. Theoretisches Wissen reicht nicht aus, um sich schnell und effizient im Bereich der Zollvorschriften zurechtzufinden, die in erster Linie auf EU-Vorschriften beruhen. Die langjährige Erfahrung der BTLA-Experten ist ein unersetzlicher Vorteil für Unternehmen: Importeure, Exporteure, Zollagenturen und Spediteure. Deshalb unterstützen wir sie in jeder Phase ihrer Import- und Exportaktivitäten, beraten sie und passen die besten Lösungen an.

    Unsere Spezialisierungen

    Umfang der Dienstleistungen für Zölle und internationalen Handel mit Waren

    Dies gilt insbesondere für die Beratung im Bereich Zölle und internationaler Handel mit Waren:

        Wir beraten bei der zolltariflichen Einreihung von Waren, identifizieren Waren genau für Zoll- und Steuersätze und nichttarifäre Maßnahmen, sind vertraut mit den Allgemeinen Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur

        Wir analysieren und implementieren optimale Zoll- und Steuer-Geschäftsmodelle im internationalen Handel

        Wir beraten im Bereich der Zollkontingente, Antidumpingzölle und Zollaussetzungen,

        Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Leiter des Zoll- und Finanzamtes im Bereich der Zoll- und Steuerkontrolle, im Zollverfahren, vor dem Direktor der Steuerverwaltungskammer im Bereich der Berufung und später auch vor den Verwaltungsgerichten

        Wir helfen bei der korrekten Ermittlung des Zollwerts, insbesondere im Bereich der zum Zollwert hinzukommenden Elemente, einschließlich Makler- und Provisionskosten, Produktionskosten

        Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beschaffung von präferenziellen Ursprungszeugnissen für importierte Waren, um ermäßigte Zollsätze auch nachträglich anwenden zu können, und bei der Beschaffung relevanter Dokumente für exportierte Waren

        Wir nehmen gemeinsam mit unseren Mandanten an Prüfungsverfahren teil, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen und Genehmigungen im Bereich der vereinfachten Zollverfahren (AEOC), im Bereich Sicherheit und Schutz (AEOS) durchgeführt werden.

        Wir beaufsichtigen die Vorbereitung von Anträgen bei den Steuerverwaltungsbehörden auf Erlass von Entscheidungen im Bereich der verbindlichen Zolltarifauskunft – VZTA, der verbindlichen Ursprungsauskunft – WIP, des Status eines zugelassenen Unternehmers – AEO („Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“), der EORI-Nummer („ Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsteilnehmern“)