Mehrwertsteuer – Steuerberatung

MwSt

Die Umsatzsteuervorschriften gehören zu den komplexesten und am häufigsten geänderten Steuervorschriften. Wir bei BTLA wissen, wie wichtig die Sicherheit der eingesetzten Verfahren für Unternehmer ist. Die Waren- und Dienstleistungssteuer ist eine polnische Variante der Mehrwertsteuer (MwSt.). Seit dem Beitritt Polens zur EU ist dies durch das Gesetz vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen geregelt. Die Steuerlast trägt immer der Endabnehmer, der Verbraucher, der die im Preis der gekauften Waren oder Dienstleistungen gezahlte Steuer nicht abziehen kann.

 

Mehrwertsteuerbefreiungen

  • Es ist erwähnenswert, dass es objektive Befreiungen von der Mehrwertsteuer gibt, zu denen neben den zahlreichen im Gesetz aufgeführten Ausnahmen beispielsweise gehören:
  • Versorgung mit menschlichen Organen und Muttermilch, Versorgung mit Blut, Vollplasma, Blutzellen;
  • Goldlieferung für NBP;
  • Lieferung von unbebauten Grundstücken außer Baugrundstücken;
  • die Erbringung von Dienstleistungen durch Zahntechniker in Ausübung ihres Berufs sowie die Lieferung von Zahnersatz oder künstlichen Zähnen durch Zahnärzte und Zahntechniker.

Unsere Spezialisierungen

Mehrwertsteuer – Steuerberatung

Beratung und Analysen

Branchenspezifische Beratungen

Abwicklung von Steuerverfahren

Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Steuerdurchsichten und Due-Diligence-Prüfungen

Management des Steuerrisikos

Automatisierung der Prozesse und Berichterstattung

Beratung von Branchenverbände

Gegenstand der Mehrwertsteuer

– entgeltliche Lieferung von Waren und entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen im Inland – unter der Lieferung von Waren verstehen wir die Übertragung des Rechts, als Eigentümer über die Waren zu verfügen, während jegliche Leistung an eine natürliche Person, juristische Person oder Organisation erfolgt Eine Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, die keine Warenlieferung darstellt, ist die Erbringung von Dienstleistungen. Ein Element, das notwendig ist, um zu erkennen, dass der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Sinne umfasst, ist die Trennung des Unternehmens, das der Empfänger der Dienstleistung ist;

– Warenausfuhr – hierbei handelt es sich um die Lieferung von Waren, die vom oder im Namen des Lieferanten oder vom Käufer mit Sitz außerhalb des Landes oder in seinem Namen aus dem Hoheitsgebiet eines Landes außerhalb der EU versandt oder transportiert werden. Die zweite Voraussetzung ist die Bestätigung der Ausfuhr von Waren außerhalb der EU durch die zuständige Zollbehörde; Einfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet des Landes – Einfuhr von Waren aus dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes in das Hoheitsgebiet der EU. In Polen unterliegen nur Einfuhren der Besteuerung, die im Inland getätigt werden, d. h. der Ort ihrer Erbringung liegt in Polen;

 

– Der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren gegen Entgelt im Inland besteht darin, das Recht zu erwerben, als Eigentümer über die Waren zu verfügen, die infolge der Lieferung von einem Unternehmer in das Hoheitsgebiet Polens versandt oder transportiert werden aus einem anderen EU-Land;

– Der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren gegen Entgelt im Inland besteht darin, das Recht zu erwerben, als Eigentümer über die Waren zu verfügen, die infolge der Lieferung von einem Unternehmer in das Hoheitsgebiet Polens versandt oder transportiert werden aus einem anderen EU-Land;

Mehrwertsteuersätze in Polen

– 23 % – das ist der grundlegende Mehrwertsteuersatz, fester Prozentsatz;

– 8 % – ermäßigter Mehrwertsteuersatz, der hauptsächlich auf Dienstleistungen angewendet wird, d. h. Lieferung, Bau, Renovierung, sowie auf die Lieferung von Fertiggerichten und Gerichten (ausgenommen Produkte mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 %) und damit verbundene Dienstleistungen mit Unterkunft;

5 % – ermäßigter Mehrwertsteuersatz, den wir beispielsweise beim Verkauf von Fachzeitschriften und Büchern mit ISBN-Symbolen erfüllen

0 % – sein Betrag bedeutet keine Besteuerung, obwohl die Transaktion als steuerpflichtiger Verkauf betrachtet wird. Zugeordnet für die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren und den Export von Waren sowie für internationale Transportdienstleistungen oder einige Dienstleistungen, die von im Tourismusbereich tätigen Unternehmen erbracht werden.