Steuerberatung – Verbrauchssteuern
Verbrauchsteuern – Steuerberatung
Als indirekte Steuer ist die Verbrauchsteuer keine allgemeine Steuer, d. h. sie gilt nur für bestimmte Kategorien von Waren. Das gemeinsame Verbrauchsteuersystem in der EU gilt für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Energieerzeugnisse, Strom, alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Verbrauchsteuer auf andere Produkte wie Autos, getrockneten Tabak, Flüssigkeit für elektronische Zigaretten oder neuartige Produkte ist Sache der Mitgliedstaaten. Die Besonderheiten der Verbrauchsteuer sowie die häufigen Änderungen der einschlägigen Vorschriften erfordern eine kontinuierliche und laufende Analyse des Marktes verbrauchsteuerpflichtiger und anderer Waren, die den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen können.
Unsere Spezialisierungen
Umfang der verbrauchsteuerpflichtigen Dienstleistungen
BTLA bietet seinen Kunden die vollständige Palette von Dienstleistungen an, vorrangig in Abhängigkeit von der Art der Waren und der tatsächlichen Versteuerung mit der Verbrauchsteuer an: