Steuerberatung – Verbrauchssteuern

Verbrauchsteuern – Steuerberatung

Als indirekte Steuer ist die Verbrauchsteuer keine allgemeine Steuer, d. h. sie gilt nur für bestimmte Kategorien von Waren. Das gemeinsame Verbrauchsteuersystem in der EU gilt für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Energieerzeugnisse, Strom, alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Verbrauchsteuer auf andere Produkte wie Autos, getrockneten Tabak, Flüssigkeit für elektronische Zigaretten oder neuartige Produkte ist Sache der Mitgliedstaaten. Die Besonderheiten der Verbrauchsteuer sowie die häufigen Änderungen der einschlägigen Vorschriften erfordern eine kontinuierliche und laufende Analyse des Marktes verbrauchsteuerpflichtiger und anderer Waren, die den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen können.

Unsere Spezialisierungen

Umfang der verbrauchsteuerpflichtigen Dienstleistungen

BTLA bietet seinen Kunden die vollständige Palette von Dienstleistungen an, vorrangig in Abhängigkeit von der Art der Waren und der tatsächlichen Versteuerung mit der Verbrauchsteuer an:

    Unterstützung bei der Einrichtung eines Steuerlagers und der Erlangung von Verbrauchsteuergenehmigungen

    Beantragung einer Erstattung der Verbrauchsteuer, auch im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder Ausfuhr

    Beratung bei der Ausübung von Geschäften als im Verbrauchsteuergesetz aufgeführter Rechtsträger, z. B. registrierter Empfänger, registrierter Versender, zwischengeschalteter Rechtsträger, verbrauchender Rechtsträger

    Unterstützung bei der Erlangung von Verbrauchsteuererstattungen

    Ersuchen um eine Entscheidung über die Einstufung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren und Personenkraftwagen oder die Bestimmung der Art der verbrauchsteuerpflichtigen Waren (WIA-Verbrauchsteuerauskunft)

    Unterstützung bei der Absicherung der steuerlichen Risiken, die mit dem Verbrauch von Produkten verbunden sind, die aufgrund ihres Verwendungszwecks von der Verbrauchsteuer befreit oder zum Nullsatz besteuert werden

    Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten oder anderen Nachweisen für die Ausfuhr von Waren, um eine Steuerrückerstattung zu erhalten.