Ansprüche sichern

Forderungen sichern – oder wie schützt man sich vor der Unehrlichkeit des Schuldners?

Jeder möchte sicher sein, dass der Vertrag, an dem er beteiligt ist, pünktlich und ordnungsgemäß erfüllt wird. Die gleichen Schlussfolgerungen lassen sich aus der Angst vor verspäteten Schuldenzahlungen ziehen. Um sich hiergegen abzusichern, verlangen die Vertragsparteien häufig die Leistung bestimmter Sicherheiten, um sich keinen Verlusten oder langfristigen Gerichtsverfahren auszusetzen.

Wie und wann kann ein Anspruch gesichert werden?

In der Regel erfolgt die Gewährung einer Sicherheit für Forderungen bereits bei Vertragsabschluss, der der bestrittenen Forderung zugrunde liegt. Der Gesetzgeber beschränkt die Gewährung einer Sicherheit jedoch nicht nur auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern sieht eine solche Möglichkeit auch für den Fall des Bestehens einer Forderung vor, beispielsweise aufgrund der Kenntnis einer schlechten Vermögenslage des Schuldners . Die Sicherheit selbst muss nicht nur für einseitig verbindliche Verträge gelten,

Immer häufiger wollen die Vertragsparteien in bilateral bindenden Verträgen ihre Ansprüche gegenüber der anderen Vertragspartei gegenseitig absichern. Die Sicherheiten selbst können in den Vertrag einbezogen werden, üblicher ist es jedoch, einen separaten Vertrag abzuschließen und die resultierenden Sicherheiten im ersten Vertrag zu erwähnen. Der Gesetzgeber selbst verlangt oft konkrete Maßnahmen, um die Sicherheit rechtswirksam zu machen, etwa eine Eintragung ins Grund- und Hypothekenregister – ohne diese gilt die Hypothek nicht als gültig.

Arten von Schuldverschreibungen

Persönliche Sicherheit

Sicherheiten für Forderungen werden in zwei Gruppen unterteilt – persönliche und materielle. Die persönliche Sicherheit erfüllt ihre Funktion durch die Bereitstellung einer Sicherheit durch eine Person, die nicht Partei der besicherten Verbindlichkeit ist. Die am häufigsten verwendete persönliche Sicherheit ist ein Bürgschaftsvertrag, bei dem sich eine Person, die nicht Vertragspartei der Verbindlichkeit ist, also der Bürge, verpflichtet, die Verbindlichkeit zurückzuzahlen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger nicht begleicht. Weitere Methoden der persönlichen Sicherheit sind: • Schuldschein • Blanko-Schuldschein • Forderungsabtretung • Freiwillige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung durch den Schuldner • Bankgarantie • Versicherungsgarantie

    Sicherheit in Form von Sachleistungen

    Sachsicherheiten erfüllen ihre Funktion auf eine Weise, die sich deutlich von persönlichen Sicherheiten unterscheidet. Sie beziehen sich nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf eine Sache, und nachträgliche subjektive Veränderungen seitens der Eigentümer der Sache sind unerheblich. Wesentlich häufiger werden materielle Sicherheiten genutzt als persönliche Sicherheiten. Die häufigsten Arten materieller Sicherheiten sind Verpfändungen und Hypotheken. In beiden Fällen kann der Gläubiger die Befriedigung seiner Forderung aus einer bestimmten Sache verlangen – bei einer Hypothek handelt es sich in der Regel um eine Immobilie. Darüber hinaus unterscheiden wir bei den Sachsicherheiten auch die Namensverpfändung und die Sicherungsübereignung.

      Welche Methode der Schuldensicherung ist am besten zu wählen?

      Gläubiger wissen oft nicht, wie sie ihre Forderung gegenüber dem Schuldner richtig absichern können. Darüber hinaus sollten Sie sich der Zahl der Gerichtsverfahren bewusst sein, die eine Folge der Unehrlichkeit oder Insolvenz des Schuldners sind. Es lohnt sich, dies zu verhindern

      Konsultieren Sie vor Vertragsabschluss einen Anwalt, um künftige Probleme bei der Eintreibung von Forderungen zu vermeiden. Wenn Sie Ihre künftige Haftung ordnungsgemäß absichern möchten oder die Möglichkeit der Absicherung einer bereits entstandenen Forderung prüfen möchten, wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei.